1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit pk-pr. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers / der Auftraggeberin unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die pk-pr erteilten Aufträge sind Dienstleistungs- oder Urheberwerksverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind. Alle erstellten Projekte, Texte und Konzeptionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. pk-pr überträgt dem / der Auftraggeber:in die uneingeschränkten Nutzungsrechte erstellter Texte für alle Medien. Diese gehen an den / die Auftraggeber:in über, sobald die Leistungen vollständig abgegolten sind (Datum des Honorareingangs).
3. Auftragsvergabe und Vergütung
Angebote sind freibleibend und können von pk-pr bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den / die Auftraggeber:in jederzeit widerrufen werden. Bestellungen des /der Auftraggeber:in werden von pk-pr durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail / Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den / die Auftraggeber:in bindend. Die Vergütung entspricht dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorar. Davon abweichende Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug des /de rAuftraggeber:in kann pk-pr gemäß BGB § 286 ff. Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem gültigen Basiszinssatz verlangen. Der jeweilige Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich neu festgelegt und wird unter www.bundesbank.de veröffentlicht. Mahngebühren werden mit jeweils 10 Euro pro Mahnung pauschal erhoben. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Vorschläge des /der Auftraggeber:in oder seine / ihre sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
4. Sonderleistungen, Nebenkosten
Sofern nicht abweichend vereinbart, enthält das vereinbarte Honorar zwei Korrekturphasen nach Abgabe des ersten Entwurfs. Darüber hinaus gehende Korrekturwünsche des /der Auftraggeber:in werden nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch für Autorenkorrekturen d. h. Änderungen, die nach bereits erfolgter Textfreigabe anfallen. Kosten für Material, Porto, Kuriere, Recherche etc., die über das vereinbarte Honorar hinaus gehen, werden gesondert ausgewiesen und ohne Aufschlag weiterberechnet, sofern sie dem Auftrag unmittelbar zugeordnet werden können. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin übernommen. Ausgenommen davon ist das erste unverbindliche Gespräch (Briefing) mit dem / der Auftraggeber:in. pk-pr ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des / der Auftraggeber:in zu bestellen. Der /die Auftraggeber:in verpflichtet sich, dazu die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5. Auftragserteilung und Mitwirkungspflichten
pk-pr verpflichte sich, den erteilten Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Grundlage bildet das Briefing des / der Auftraggeber:in. Das Briefing wird von pk-pr schriftlich fixiert und vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin freigegeben, um Missverständnisse aus der Arbeitsgrundlage auszuschließen. Darüber hinaus verpflichtet sich pk-pr zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt auch nach Abschluss des Projekts. Im Gegenzug ist der / die Auftraggeber:in verpflichtet, pk-pr im Briefing alle zur Ausführung des Auftrages als notwendig erachteten Informationen zur Verfügung zu stellen. Sofern diese Mitwirkungspflicht verletzt wird, haftet pk-pr nicht für Verzögerungen oder Schäden, die aus einem fehlerhaften oder unvollständigen Briefing an dem Werk entstehen.
6. Gestaltung und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der redaktionellen bzw. künstlerischen Gestaltung des Werkes nach Inanspruchnahme der unter 4 vereinbarten zwei Korrekturphasen sind ausgeschlossen. Wünscht der / die Auftraggeber:in während oder nach der Herstellung weitere Änderungen, so hat er / sie die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält pk-pr den ursprünglich vereinbarten Vergütungsanspruch. Der / die Auftraggeber:in versichert, dass er / sie zur Verwendung aller pk-pr übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er / sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er / sie pk-pr von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
7. Abnahme, Belegmuster
Vor der Vervielfältigung, Produktion oder Online-Veröffentlichung eines Werkes sind pk-pr Korrekturmuster vorzulegen. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der / die Auftraggeber:in pk-pr fünf kostenlose Belegexemplare. pk-pr ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden und den Namen des /der Auftraggeber:in als Referenz anzugeben. Aus dem geschlossenen Werkvertrag nach 2 sind nur handwerkliche Mängel gemäß BGB §640 ff. relevant für eine verweigerte Abnahme bzw. Zahlung der vereinbarten Vergütung. Geschmacksfragen des / der Auftraggeber:in haben darauf keinen Einfluss.
8. Haftung
Die Endfassungen von Texten, Konzepten und anderen Projekten werden vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin grundsätzlich schriftlich freigegeben. Mit der Genehmigung von Texten, Konzeptionen etc. übernimmt der / die Auftraggeber:in die Verantwortung für die Richtigkeit des Werkes. Für die vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin freigegebenen Leistungen entfällt jede Haftung für pk-pr. pk-pr haftet nicht für die wettbewerbs – oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten. pk-pr behandelt die überlassenen Vorlagen mit größter Sorgfalt und gibt sie nicht an Dritte weiter. Nach Beendigung des Auftrags verpflichtet sich pk-pr, alle Unterlagen unbeschädigt an den /die Auftraggeber:in zurückzugeben. pk-pr haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. pk-pr verpflichte sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Sofern pk-pr Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer:innen nicht der Erfüllungsgehilfen von pk-pr. In diesen Fällen haftet pk-pr nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. pk-pr haftet nicht für Schäden, die dem /der Auftraggeber:in durch Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen. Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des /der Auftraggeber:in. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz von pk-pr. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.